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Teilnahmebedingungen

  • Antigewalttherapie - Wie funktioniert das?

    Die Therapieeinheiten

     
    Therapieeinheiten Phase 1
    Die Antigewalttherapie besteht aus 10 Therapieeinheiten á 1h mit einem Bezugstherapeuten. Die Einheiten sind als Einzelsitzungen konzipiert und zielen auf das Erkennen und Behandeln aggressiver Muster ab.
    Die ersten 10 Einheiten finden in der jeweiligen Netzwerkpraxis vor Ort statt.
     
    Therapieeinheiten Phase 2
    Weitere 5 Einheiten entfallen auf Gruppeninterventionen in der Kleingruppe. Hier kommt ein weiterer Therapeut und einen Sportpädagogen hinzu. Erlebnispädagogische Elemente und therapeutische Intervention in Kombination dienen zur Findung und Stärkung spezifischer, persönlicher Ressourcen und Fähigkeiten. Diese Einheiten finden in einem unserer erlebnistherapeutischen Zentren statt.

     

    Die Therapiedauer


    Zeitraum einer AntiGewaltTherapie: 2-4 Monate
     

    Teilnahmebedingungen


    Sie müssen regelmäßig und nüchtern zu den Terminen erscheinen und sich auf Deutsch mündlich verständigen können. Vor Beginn der Therapie wird (mindestens) ein Aufnahmegespräch geführt. Sie sollten keine körperlichen Gebrechen haben und sich frei bewegen können. Im Falle einer angeordneten Teilnahme brauchen wir Schweigepflichtentbindungen für die zuweisenden Institutionen (z.B. Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Gericht) über tatrelevantes Verhalten. Auch für Ihre Partner(in) und / oder Angehörigen bieten wir ein Vor- und Abschlussgespräch an.