Therapeutische Arbeit an Gewaltverhalten und
Rückfallrisiken
Unsere AntiGewaltTherapie bietet Bewährungshelfer*innen, Jugendgerichtshilfen, Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren zuweisenden Stellen eine strukturierte Maßnahme für Menschen mit aggressivem oder gewalttätigem Verhalten.
Sie richtet sich insbesondere an Klient*innen, bei denen eine intensive Auseinandersetzung mit konkreten Gewalthandlungen, individuellen Risikofaktoren und wiederkehrenden Eskalationsmustern erforderlich ist.
Unsere AntiGewaltTherapie bietet Bewährungshelfer*innen, Jugendgerichtshilfen, Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren zuweisenden Stellen
eine strukturierte Maßnahme für Menschen mit aggressivem oder gewalttätigem Verhalten.
Sie richtet sich insbesondere an Klient*innen, bei denen eine intensive Auseinandersetzung mit konkreten Gewalthandlungen,
individuellen Risikofaktoren und wiederkehrenden Eskalationsmustern erforderlich ist.
Die Maßnahme verbindet psychotherapeutische Einzelarbeit mit handlungs- und erlebnisorientierten Interventionen in einer Kleingruppe.
Ziel ist nicht nur die kurzfristige Kontrolle aggressiver Impulse. Die Teilnehmenden sollen die Entstehung ihres Gewaltverhaltens verstehen,
Verantwortung übernehmen und dauerhaft tragfähige Handlungsalternativen entwickeln.
Geeignet bei Weisungen und Auflagen
Die Teilnahme kann freiwillig oder im Rahmen einer gerichtlichen Weisung, Auflage beziehungsweise institutionellen Zuweisung erfolgen.
Eine zunächst äußere Motivation ist kein Ausschlussgrund. Sie wird als Ausgangssituation akzeptiert und im therapeutischen Prozess bearbeitet.
Ziel ist es, aus der anfänglich formalen Teilnahmebereitschaft eine persönliche Veränderungsmotivation zu entwickeln.
Voraussetzung bleibt, dass die Klient*innen die vereinbarten Regeln einhalten und sich grundsätzlich auf die therapeutische Arbeit einlassen.
Unsere Ziele
Die AntiGewaltTherapie verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Auseinandersetzung mit den zugrunde liegenden Gewaltdelikten,
- Rekonstruktion konkreter Tat- und Eskalationsverläufe,
- Erkennen deliktrelevanter Denk- und Rechtfertigungsmuster,
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln,
- Bewusstmachung der Folgen für Geschädigte und weitere Beteiligte,
- Förderung von Empathie und Perspektivwechsel,
- Identifikation persönlicher Auslöser und Risikosituationen,
- Verbesserung von Impulskontrolle und Emotionsregulation,
- Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien,
- Aufbau persönlicher und sozialer Schutzfaktoren,
- Entwicklung eines individuellen Rückfallpräventionsplans.
Auch der Umgang mit Scham, Kränkung, Angst, Kontrolle, Wut, Stärke und Schwäche kann Bestandteil der therapeutischen Arbeit sein.
Deliktorientierte therapeutische Arbeit
Konkrete Gewalthandlungen werden nicht ausgeblendet oder ausschließlich biografisch erklärt. Die Tat beziehungsweise die Taten, die zur Teilnahme geführt haben, werden gemeinsam rekonstruiert.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen bearbeitet:
- Welche Ereignisse gingen der Tat voraus?
- Welche Gedanken, Bewertungen und Gefühle traten auf?
- Welche körperlichen Warnsignale waren wahrnehmbar?
- An welchen Stellen wäre eine andere Entscheidung möglich gewesen?
- Welche Rechtfertigungen oder Verharmlosungen werden verwendet?
- Welche Auswirkungen hatte das Verhalten auf Geschädigte, Angehörige und das soziale Umfeld?
- Welche konkreten Strategien können eine erneute Eskalation verhindern?
Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe
Eine verlässliche und transparente Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle ist Bestandteil des Angebots.
Bei einer angeordneten oder vermittelten Teilnahme benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung. Der Umfang der Rückmeldungen
wird möglichst vor Beginn der Maßnahme schriftlich festgelegt.
Rückmeldungen können sich beispielsweise beziehen auf:
- Aufnahme und Beginn der Maßnahme,
- regelmäßige Teilnahme und Termintreue,
- Mitarbeit und Verbindlichkeit,
- erhebliche Regelverstöße,
- unentschuldigte Fehlzeiten,
- vorzeitigen Abbruch,
- Bearbeitung der vereinbarten deliktbezogenen Ziele,
- Abschluss der Maßnahme.
Therapeutische Gesprächsinhalte werden nur weitergegeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart, fachlich erforderlich und von
der Schweigepflichtentbindung umfasst ist.
Abschluss und Rückfallprävention
Zum Ende der Maßnahme werden die zentralen Erkenntnisse und Handlungsstrategien zusammengeführt.
Die Teilnehmenden erarbeiten einen persönlichen Plan für zukünftige Risiko- und Konfliktsituationen. Dieser kann unter anderem enthalten:
- individuelle Frühwarnzeichen,
- bekannte Hochrisikosituationen,
- konkrete Unterbrechungs- und Distanzierungsstrategien,
- gewaltfreie Kommunikationsmöglichkeiten,
- erreichbare Unterstützungs- und Kontaktpersonen,
- Maßnahmen bei zunehmender Anspannung,
- persönliche Ziele für die Zeit nach Abschluss der Therapie.
Im vereinbarten Rahmen kann der zuweisenden Stelle eine Abschlussrückmeldung übermittelt werden.
Einbeziehung von Angehörigen
Partner*innen oder Angehörige können auf Wunsch und bei entsprechender fachlicher Eignung in einem Vor- und Abschlussgespräch einbezogen werden.
Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Gewalt im sozialen Nahraum oder in Partnerschaften stattgefunden hat. Die Gespräche dienen dazu, Veränderungen im Alltag zu unterstützen, Grenzen zu klären und hilfreiche Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen aufzubauen.
Die Einbeziehung Angehöriger ersetzt keine eigenständige Beratung oder Schutzmaßnahme für betroffene Personen.
Die Therapieeinheiten
Therapieeinheiten Phase 1
Die Antigewalttherapie besteht aus 10 Therapieeinheiten à 1h
mit einem Bezugstherapeuten.
Die Einheiten sind als Einzelsitzungen konzipiert und zielen auf
das Erkennen und Verändern aggressiver Prozesse und regelhafter Muster ab.
Therapieeinheiten Phase 2
Weitere 5 Einheiten entfallen auf Interventionen in einer Kleingruppe.
Hier kommt ein weiterer Therapeut oder ein Sportpädagoge hinzu.
Erlebnistherapeutische Elemente und Intervention in Kombination dienen zur
Findung und Stärkung spezifischer, persönlicher Ressourcen und Fähigkeiten.
Diese Einheiten finden in einem unserer erlebnistherapeutischen Zentren statt.
Fallanfrage und Anmeldung
Sie möchten eine Klientin oder einen Klienten anmelden oder zunächst die Eignung der Maßnahme besprechen?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Fachgespräch. Wir informieren Sie über Aufnahmevoraussetzungen, Ablauf, Kosten, Rückmeldungswege und verfügbare Kapazitäten.



