Bundesministerin für Justiz a.D. Brigitte Zypris:
“Das geltende Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten (…) Die Rechtsfolgen reichen von Erziehungsmaßregeln, die die Lebensführung regeln sollen (z. B. Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training oder einem Täter-Opfer-Ausgleich)”
Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert Landau:
“Ich halte das Anti-Aggressivitäts-Training für eine wichtige Maßnahme
im Umgang mit Gewalttätern und habe mich immer dafür eingesetzt,
dass es als Sanktion in der Rechtsprechung Berücksichtigung findet.”
Prof. Dr. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts:
“Erziehung bringt aber auch die Chance produktiver Veränderung mit sich,
wie man an Entwicklungen wie (…) konfrontativer Pädagogik oder
Anti-Aggressivitäts-Training studieren kann.”
Chefredakteur der ZEIT, Giovanni di Lorenzo:
“Linke und Liberale müssen sich damit abfinden, dass es auch junge Täter gibt, die so gefährlich sind, das nur langes Wegsperren oder gar die Ausweisung zu vertreten sind. Hardliner dagegen, dass der Erziehungsgedanke bei Jugendlichen richtig ist und das gut geführte Heime und Anti-Aggressions-Trainings in der Regel mehr helfen als Jahre der Verrohung im Gefängnis.”
Kriminologe Dieter Rössner von der Phillips Universität Marburg:
(vgl. Erfolgreich gegen Gewalt in Kindergärten und Schulen, Beck’sche Reihe)
Prof.Dr.Markowitsch, physiologischer Psychologe/Hirnforscher der Universität Bielefeld:
Es setzt auf positive Emotionen, basiert auf vielfältigen – bewussten wie unbewussten – Lernprozessen und ebnet somit die Bereitschaft, gewaltlos zu handeln.”



