Erziehungshilfen
Individuelle Hilfe bei aggressivem und gewalttätigem Verhalten
Unsere AntiGewaltTherapie unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, die durch aggressives, impulsives oder gewalttätiges Verhalten auffallen und professionelle Hilfe bei der Veränderung ihrer Verhaltensmuster benötigen.
Das Angebot kann durch Jugendämter, Jugendgerichtshilfen, Einrichtungen der ambulanten und stationären Erziehungshilfe sowie weitere soziale Träger beauftragt werden. Es eignet sich sowohl als frühzeitige Intervention als auch für junge Menschen, bei denen es bereits zu wiederholten Eskalationen, Polizeikontakten oder strafrechtlich relevantem Verhalten gekommen ist.
Die Maßnahme verbindet intensive psychotherapeutische Einzelarbeit mit handlungs- und erlebnisorientierten Interventionen in einer Kleingruppe.
Mehr als reine Verhaltenskontrolle
Aggressives Verhalten lässt sich langfristig nicht allein durch Regeln, Verbote oder kurzfristige Selbstkontrolle verändern. Deshalb betrachten wir nicht nur die sichtbare Gewalthandlung, sondern auch ihre individuellen Ursachen und Auslöser.
Gemeinsam mit den Teilnehmenden untersuchen wir unter anderem:
- Welche Situationen lösen Wut, Kränkung oder Kontrollverlust aus?
- Welche Gedanken, Gefühle und körperlichen Signale gehen einer Eskalation voraus?
- Welche wiederkehrenden Reaktionsketten und Beziehungsmuster bestehen?
- Welche Bedeutung haben Scham, Angst, Stärke, Schwäche und Zugehörigkeit?
- Welche gewaltfreien Handlungsmöglichkeiten stehen künftig zur Verfügung?
Ziel ist es, aggressive Prozesse frühzeitig wahrzunehmen, persönliche Risikosituationen zu erkennen und neue Verhaltensmöglichkeiten im Alltag zu verankern.
Unsere Ziele
Die individuellen Therapieziele werden im Aufnahmegespräch abgestimmt. Zu den zentralen Zielen gehören:
- Auseinandersetzung mit dem eigenen Gewaltverhalten,
- Rekonstruktion konkreter Taten und Eskalationsverläufe,
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln,
- Erkennen persönlicher Gewaltmuster und Aggressionsauslöser,
- Verbesserung von Impulskontrolle und Emotionsregulation,
- Förderung von Empathie und Verständnis für die Folgen von Gewalt,
- Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien,
- Stärkung von Selbstwert, Selbstwirksamkeit und Sozialkompetenz,
- Aufbau persönlicher Schutzfaktoren und tragfähiger Zukunftsperspektiven.
Die Teilnehmenden sollen lernen, Konflikte zu bewältigen, ohne Gefühle verdrängen oder durch Gewalt ausdrücken zu müssen.
Für wen ist die Maßnahme geeignet?
Die AntiGewaltTherapie richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene,
- die körperliche oder psychosoziale Gewalt gegen andere ausgeübt haben,
- die wiederholt durch aggressives oder impulsives Verhalten auffallen,
- bei denen es zu Polizeikontakten, Anzeigen oder Gerichtsverfahren gekommen ist,
- die Konflikte regelmäßig durch Drohungen, Einschüchterung oder körperliche Gewalt lösen,
- die sich freiwillig mit ihrem Verhalten auseinandersetzen möchten,
- die im Rahmen einer Hilfeplanung, Weisung oder Auflage teilnehmen sollen.
Das reguläre Angebot ist für Jugendliche ab 16 Jahren sowie für junge Erwachsene vorgesehen.
Eine zunächst überwiegend äußere Motivation ist kein grundsätzlicher Ausschlussgrund. Der Aufbau einer persönlichen Veränderungsmotivation ist Bestandteil der therapeutischen Arbeit.
Aufnahme und Hilfeplanung
Vor Beginn der Therapie findet mindestens ein ausführliches Aufnahmegespräch statt. Dabei prüfen wir die fachliche Eignung und klären:
- den Anlass der Zuweisung,
- die aktuelle Lebens- und Betreuungssituation,
- relevante Vorfälle und bisherige Hilfen,
- individuelle Risiko- und Schutzfaktoren,
- den Auftrag des Kostenträgers,
- die Ziele der Maßnahme,
- den erforderlichen Informationsaustausch.
Bei Bedarf stimmen wir die Maßnahme mit den zuständigen Fachkräften und weiteren Beteiligten des Hilfesystems ab.
Zusammenarbeit und Rückmeldungen
Bei einer angeordneten, vermittelten oder finanzierten Teilnahme benötigen wir eine entsprechende Schweigepflichtentbindung.
Auf dieser Grundlage können mit der zuweisenden Stelle verbindliche Rückmeldungswege vereinbart werden.
Rückmeldungen können sich beispielsweise beziehen auf:
- Aufnahme und Beginn der Maßnahme,
- Anwesenheit und Termintreue,
- Mitarbeit und Verbindlichkeit,
- erhebliche Regelverstöße oder Abbrüche,
- Bearbeitung der vereinbarten Ziele,
- regulären Abschluss der Maßnahme.
Persönliche therapeutische Inhalte werden nur weitergegeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart, fachlich erforderlich und
von der Schweigepflichtentbindung umfasst ist.
Einbeziehung von Eltern und Bezugspersonen
Eltern, Partner*innen, Angehörige oder andere wichtige Bezugspersonen können auf Wunsch und bei entsprechender fachlicher Eignung einbezogen werden.
Hierfür bieten wir unter anderem ein Vor- und ein Abschlussgespräch an. Ziel ist es, Veränderungen im Alltag zu unterstützen, Konfliktdynamiken
besser zu verstehen und hilfreiche Reaktionen des sozialen Umfelds zu fördern.
Die Therapieeinheiten
Therapieeinheiten Phase 1
Die Antigewalttherapie besteht aus 10 Therapieeinheiten à 1h
mit einem Bezugstherapeuten.
Die Einheiten sind als Einzelsitzungen konzipiert und zielen auf
das Erkennen und Verändern aggressiver Prozesse und regelhafter Muster ab.
Therapieeinheiten Phase 2
Weitere 5 Einheiten entfallen auf Interventionen in einer Kleingruppe.
Hier kommt ein weiterer Therapeut oder ein Sportpädagoge hinzu.
Erlebnistherapeutische Elemente und Intervention in Kombination dienen zur
Findung und Stärkung spezifischer, persönlicher Ressourcen und Fähigkeiten.
Diese Einheiten finden in einem unserer erlebnistherapeutischen Zentren statt.
Fachliche Anfrage und Anmeldung
Sie möchten einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen anmelden oder zunächst prüfen, ob die AntiGewaltTherapie für den konkreten Fall geeignet ist?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Fachgespräch. Gemeinsam klären wir den Unterstützungsbedarf, die Ziele der Maßnahme, den organisatorischen Rahmen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.



