Wer darf Teilnehmen?
Grundsätzlich darf sich Jeder für eine AntiGewaltTherapie anmelden.
Zielgruppe des AGTs sind Jugendliche und junge Erwachsene, deren gewalttätiges Verhalten häufig bereits mehrfach zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Köperverletzung o.Ä. (siehe § 10 JGG, § 17 JGG in Verb. § 21 oder § 57 JGG) geführt hat. Die Teilnehmer sollten kognitiv und sprachlich dem Programm folgen können und dürfen akut nicht Drogen oder Alkohol abhängig sein.
Das AGT ist im Bereich tertiärer Prävention, bei der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe, beim § 10 Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzug anzusiedeln". Der Einstieg in die Therapie/ das Training als "Muss" - wird als sekundäre Einstiegsmotivation akzeptiert. Diese soll durch eine spannende Therapie- und Trainingsgestaltung beim Probanden innerhalb von etwa vier Wochen in eine primäre Teilnahmemotivation gewandelt werden.
Zusätzlich finden Menschen mit hoher impulsiver Spannung und Neigung zu aggressiven Ausbrüchen bis hin zur körperlichen Gewalt, Hilfe und therapeutische Unterstützung - z. B. Beteiligte häuslicher Gewaltausbrüche.
AntiGewaltTherapie für Jugendliche
- die körperliche und psychiosoziale Gewalt gegen andere Personen ausgeübt haben,
- die mindestens 16 Jahre alt sind und
- sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen wollen
- oder sollen
AntiGewaltTherapie für Erwachsene
- die körperliche und psychiosoziale Gewalt gegen andere Personen ausgeübt haben,
- die häusliche Gewalt gegen ihre Partner(innen) ausgeübt haben,
- die mindestens 21 Jahre alt sind und
- sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen wollen
- oder sollen