Babenhausen

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Selbsterfahrung

Bundesministerin für Justiz a.D. Brigitte Zypris:
“Das geltende Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten (…) Die Rechtsfolgen reichen von Erziehungsmaßregeln, die die Lebensführung regeln sollen (z. B. Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training oder einem Täter-Opfer-Ausgleich)”
Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert Landau:
“Ich halte das Anti-Aggressivitäts-Training für eine wichtige Maßnahme im Umgang mit Gewalttätern und habe mich immer dafür eingesetzt, dass es als Sanktion in der Rechtsprechung Berücksichtigung findet.”
Prof. Dr. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts:
“Erziehung bringt aber auch die Chance produktiver Veränderung mit sich, wie man an Entwicklungen wie (…) konfrontativer Pädagogik oder Anti-Aggressivitäts-Training studieren kann.”
Chefredakteur der ZEIT, Giovanni di Lorenzo:
“Linke und Liberale müssen sich damit abfinden, dass es auch junge Täter gibt, die so gefährlich sind, das nur langes Wegsperren oder gar die Ausweisung zu vertreten sind. Hardliner dagegen, dass der Erziehungsgedanke bei Jugendlichen richtig ist und das gut geführte Heime und Anti-Aggressions-Trainings in der Regel mehr helfen als Jahre der Verrohung im Gefängnis.”
Kriminologe Dieter Rössner von der Phillips Universität Marburg:
“Wenn die Regeln der Gewaltfreiheit überschritten werden, ist konfrontative Pädagogik gefragt. Die Grenzen müssen klar sein. Schon wer verbale Gewalt ausübt, muss in die Schranken gewiesen werden, und zwar von allen (…) und zwar durchaus in einem konstruktiven Sinn mit der Botschaft: Wir setzen uns mit Dir auseinander, weil du uns wichtig bist. In differenzierender Weise ein klares Nein zur Gewalt, aber auch ein Ja zur Person.”
(vgl. Erfolgreich gegen Gewalt in Kindergärten und Schulen, Beck’sche Reihe)
Prof.Dr.Markowitsch, physiologischer Psychologe/Hirnforscher der Universität Bielefeld:
“Das AGT ist in seiner Idee und theoretischen Fundierung sehr begrüßenswert. Es setzt auf positive Emotionen, basiert auf vielfältigen – bewussten wie unbewussten – Lernprozessen und ebnet somit die Bereitschaft, gewaltlos zu handeln.”

Wer darf Teilnehmen?

Grundsätzlich darf sich Jeder für eine AntiGewaltTherapie anmelden.

Zielgruppe des AGTs sind Jugendliche und junge Erwachsene, deren gewalttätiges Verhalten häufig bereits mehrfach zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Köperverletzung o.Ä. (siehe § 10 JGG, § 17 JGG in Verb. § 21 oder § 57 JGG) geführt hat. Die Teilnehmer sollten kognitiv und sprachlich dem Programm folgen können und dürfen akut nicht Drogen oder Alkohol abhängig sein.

Das AGT ist im Bereich tertiärer Prävention, bei der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe, beim § 10 Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzug anzusiedeln". Der Einstieg in die Therapie/ das Training als "Muss" - wird als sekundäre Einstiegsmotivation akzeptiert. Diese soll durch eine spannende Therapie- und Trainingsgestaltung beim Probanden innerhalb von etwa vier Wochen in eine primäre Teilnahmemotivation gewandelt werden.

Zusätzlich finden Menschen mit hoher impulsiver Spannung und Neigung zu aggressiven Ausbrüchen bis hin zur körperlichen Gewalt, Hilfe und therapeutische Unterstützung - z. B.  Beteiligte häuslicher Gewaltausbrüche.

 

AntiGewaltTherapie für Jugendliche

Die AGT ist für weibliche und männliche Jugendliche geeignet,
  • die körperliche und psychiosoziale Gewalt gegen andere Personen ausgeübt haben,
  • die mindestens 16 Jahre alt sind und
  • sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen wollen
  • oder sollen

 

 

AntiGewaltTherapie für Erwachsene

Die AGT ist für weibliche und männliche Erwachsene geeignet,
  • die körperliche und psychiosoziale Gewalt gegen andere Personen ausgeübt haben,
  • die häusliche Gewalt gegen ihre Partner(innen) ausgeübt haben,
  • die mindestens 21 Jahre alt sind und
  • sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen wollen
  • oder sollen

Qualitätsicherung durch Fortbildung & Supervision

 

Ausbildung

Unsere Therapeuten sind ausnahmslos Psychologen mit klinischer Zusatzausbildung, Heilpraktiker Psychotherapie, Psychologische Berater, Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung oder Sportwissenschaftler mit Zusatzausbildung.

 

Erfahrung und Kompetenz

Alle Netzwerktherapeuten haben eine umfassende Ausbildung der einzelnen Interventionsmethoden durchlaufen und praktizieren in eigenen psychotherapeutischen Praxen.

 

Fortbildung

Alle Netzwerktherapeuten haben die Verpflichtung pro Jahr zwei Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen und sich in den einzelnen Interventionsmethoden zu perfektionieren.

 

Supervision

Alle Netzwerktherapeuten haben die Verpflichtung regelmäßig Ihrer Verpflichtung zur Supervision nachzukommen und dadurch die Sicherung der Behandlungs- und Therapiequalität zu fördern.

Der Methodenrahmen

 

Das Konzept der AntiGewaltTherapie besteht aus zwei großen Stützpfeilern, die sich in der Aufteilung der Therapiezeit und der beteiligten Personen widerspiegeln.

Die Therapie orientiert sich an kognitiv-erfahrungsbasierten und erlebnistherapeutischen Methoden und bindet neben Kommunikationstraining, Vertrauens-, Konfrontations- und Strategieübungen auch Entspannungsübungen, wie Autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation zur besseren Körperwahrnehmung, ein.

 

Die Therapieeinheiten

 
Therapieeinheiten Teil 1
Die Antigewalttherapie besteht aus 10 Therapieeinheiten á 1h mit einem Bezugstherapeuten. Die Einheiten sind als Einzelsitzungen konzipiert und zielen auf das erkennen und behandeln aggressiver Muster ab.
Die ersten 10 Einheiten finden in der jeweiligen Netzwerkpraxis VorOrt statt.
 
Therapieeinheiten Teil 2
Weitere 8 Einheiten entfallen auf Gruppeninterventionen in der Kleingruppe. Hier kommt ein weiterer Therapeut und einen Sportpädagogen hinzu. Erlebnispädagogische Elemente und therapeutische Intervention in Kombination dienen zur Findung und Stärkung spezifischer, persönlicher Ressourcen und Fähigkeiten. Diese Einheiten finden in einem unserer Erlebnistherapeutischen Zentren statt.

 

Standardinhalte und Zieldefinitionen

 
  • Bewusstmachung des Opferleids und der Opfersituation
  • Opferbriefe, -filme, -aufsätze zur
  • Distanzierungsbrief an die Gewalt verherrlichende Gruppe. Rollenspiele und Wahrnehmungspositionswechsel
  • Analyse und therapeutisches Auffinden der Aggressionsanker und -Ursprünge, bzw. der Reaktionsmuster und Glaubenssätze.
  • Auflösen der ursprünglichen Auslöser und Reaktionsketten- bzw. -Muster.
  • Finden positiver Ressourcen (Vertrauen in Andere, Vertrauen in die eigenen, alternativen Fähigkeiten, Stärkung eines anderen Selbstbilds
  • Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins
  • Finden neuer, anderer und friedlicher Reaktionsmuster
  • Verankerung dieser Reaktionsmuster
  • Erproben neuer Strategien in der Simulation und im Alltag


Interventions- & Therapiemethoden

  • Traumatherapeutische Verfahren, z. B. EMDR
  • Systemische Therapie z.B. TimeLine-Therapie, Systemaufstellungen 
  • Hypnotherapeutische, aufdeckende Verfahren
  • Analytische, tiefenpsychologische Verfahren (KIP)
  • Distanzierungsverfahren, z.B. Reframing-Techniken
  • Provokative Therapie
  • Kognitive Verhaltenstherapie
  • Erlebnistherapeutische Intervention

Das Konzept — Phase 2

AntiGewaltTherapie — in Action

Wir setzen auf eine Kombination aus intensiver, persönlicher psychotherapeutischer Einzelarbeit und erlebnisorientierten Einheiten in der Kleingruppe.